Antrag

Die BGV möge folgende Änderung an der Bundeswahlordnung beschließen:

§7 Abs 1 der BWO

Alter Text

„(1) Passives Wahlrecht zu Wahllisten der Piratenpartei haben alle Mitglieder der Piratenpartei Österreichs, die zur jeweiligen Wahl laut der für die Wahl maßgeblichen Rechtsvorschrift wählbar sind und auf keiner Wahlliste einer anderen wahlwerbenden Partei zur jeweiligen Wahl antreten.“

soll durch folgenden Absatz ersetzt werden:

Neuer Text

„(1) Passives Wahlrecht zu Wahllisten der Piratenpartei haben alle Personen, die zur jeweiligen Wahl laut der für die Wahl maßgeblichen Rechtsvorschrift wählbar sind und auf keiner Wahlliste einer anderen wahlwerbenden Partei zur jeweiligen Wahl antreten.“

Begründung

Mitmachpartei

Wir positionieren uns als Mitmachpartei. Durch ein Öffnen der Liste für alle können wir dieser Position gerecht werden. Wir würden uns dadurch positiv von den anderen Parteien unterscheiden.

Geringe Hürde

Bereits jetzt ist die einzige Hürde für unsere Liste genau genommen nur das Bezahlen des Mitgliedsbeitrages von 1€/Monat.
Viele Menschen haben aber durch den schlechten Ruf der Analogparteien verständlicherweise Hemmungen gegen eine formale Parteimitgliedschaft.

Filter durch Basis

Die Basis filtert durch Akzeptanzwahl die Listenkandidaten wie schon jetzt.