Der folgende Text möge an passender Stelle ins Parteiprogramm aufgenommen werden und i1453 ersetzen:

Text

Wirtschaft und Finanzen

Handel

Ladenöffnungszeiten

Die Piraten treten für eine Vereinfachung und Liberalisierung der Ladenöffnungszeit-Regelungen unter Rücksichtnahme auf das Sozial- und Familienleben und die Arbeitnehmerrechte ein. Für Unternehmen mit Mitarbeitern, die dem Arbeitsrecht und dem Kollektivvertrag Handel unterliegen, sollen der Rahmen an Werk-, Samstagen und Sonntgen sowie die Limitierung der Gesamtoffenhaltezeit gestrichen werden. Die Rechte der Arbeitnehmer sollen im Arbeitszeitgesetz und im Kollektivvertrag gewahrt werden. An Sonn- und Feiertagen steht es dem Handel frei, zu öffnen.

Es wird gesetzlich festgelegt, dass dem Arbeitnehmer ein von ihm persönlich festgelegter und dauerhaft fixierter Tag pro Woche zur Verfügung steht, den er fest in seine Lebensplanung als freien Tag einplanen kann. Der Tag kann nur auf Wunsch des Arbeitnehmers geändert werden und wird bei Beginn der Anstellung festgelegt. Wird kein Tag festgelegt, so gilt automatisch der Sonntag als fester freier Tag der Woche.
 

Begründung

Die derzeitigen Bestimmungen zu Ladenöffnungszeiten sind komplex, schwer nachvollziehbar und teils unfair (Explizite Sonderregelungen gibt es z.B. für Bäckereibetriebe, Süßwaren, Blumen, usw.). Die aktuellen Ausnahmen, v. A. für Reiseproviant, werden längst über die ursprüngliche Intention hinaus strapaziert. Die Vorgehensweise der lokalen Ausnahmen zum strengen Bundesgesetz widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip. Wir haben keine ausgeprägte Position zur Notwendigkeit oder Sinnhaftigkeit längerer oder anderer Öffnungszeiten. Aber wir halten es für die Aufgabe der Politik, einen Mindestrahmen in Bezug auf die Rechte der Arbeitnehmer festzulegen.
 

Im Sinne der persönlichen Freiheit und Eigenverantwortung lehnen wir die gesetzliche Einschränkung von unternehmerischen Entscheidungen wie dieser überall dort ab, wo kein ausreichend begründetes Schutzinteresse verfolgt wird. Die wichtigen Arbeitnehmerrechte sehen wir durch das Arbeitszeitgesetz, den Kollektivvertrag Handel (derzeit: 100% Überstundenzuschlag nach 20:00) und in Zukunft auch durch unsere Forderung nach der Einführung eines Mindestlohnes) und die gesetzliche "freie Tag" Klausel ausreichend gewahrt. Einen wöchentlichen Ruhetag halten wir im Gegensatz zur täglichen Rahmenregelung für gesellschaftlich sinnvoll und schützenswert.