===Antrag===


Die Satzung und die LDO mögen wie folgt geändert werden:



==Satzung §3 (2)==

=Alter Text=

"Sie haben Stimmrecht in der Bundesgeneralversammlung (BGV), der Landesgeneralversammlung (LGV) der Landesorganisation (LO), welcher sie sich ggf. zuordnen, und den entsprechenden Wahlversammlungen und Generalversammlungen untergelagerter Ebenen." 

=Neuer Text=

„Alle Piraten haben unabhängig von ihrem Wohnort aktives Stimmrecht bei allen Mitgliederversammlungen der Piratenpartei Österreichs."



==Satzung §3 (6)==

=Alter Text=

"Bei Wechsel der LO, Wahlkörper etc. wird das aktive Wahlrecht auf dieser und untergeordneten Ebenen für 3 Monate ausgesetzt. Das passive Wahlrecht kann voll ausgeübt werden." 

=Neuer Text=

Streichen


==LDO §5 (3)==

=Alter Text=

"Sofern in der jeweiligen Landes-Liquid-Democracy-Ordnung keine abweichende Regelung getroffen wird, haben alle Mitglieder, die in der Gliederung „Bundesweite Themen“ Stimmrecht haben, auch in der Gliederung der Landesorganisation Stimmrecht, der sie zugeordnet sind."

=Neuer Text=

"Alle Mitglieder, die in der Gliederung „Bundesweite Themen“ Stimmrecht haben, haben auch in den Gliederungen der Landesorganisationen Stimmrecht."

===Begründung===

Solange wir sehr wenige Piraten sind macht es keinen Sinn uns auseinander zu trennen und so auf die Meinung weniger die Meinung der Partei zu stützen. Ein Pirat aus Wien kann genau so gut entscheiden was für Graz gut ist.
Zusätzlich zur Änderung von §3 (2) sollte auch (6) gestrichen werden. Ansonsten ist die Regelung inkonsistent und unlogisch.