Ehemaligen Mitgliedern der Piratenpartei Österreichs sollen Sonderrechte eingeräumt werden:

1.) Das Recht, Untersuchungskommissionen oder Schiedsgerichtsentscheide zu beantragen, um Verdachtmomente oder Unkorrektheiten zu klären, bzw. zu untersuchen.

2.) Eingeschränkten, stimmrechtslosen Zugang zu Liquid Feedback, um Verdachtmomente oder Unkorrektheiten zu klären, bzw. zu untersuchen.