Der Bundesgeschäftsordnung möge in §2 folgender Text als Absatz hinzugefügt werden:

Text

Eine Rückerstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge ist ausgeschlossen.

Begründung

In der BGO war bisher nicht explizit festgelegt dass eine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen ausgeschlossen ist.

Leider zuvor unter falschem Regelwerk eingestellt -.-!!

Vorheriges Ergebnis: 57 / 4 / 1

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