Der Bundesgeschäftsordnung möge in §2 folgender Text als Absatz hinzugefügt werden:
Text
Eine Rückerstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge ist ausgeschlossen.
Begründung
In der BGO war bisher nicht explizit festgelegt dass eine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen ausgeschlossen ist.
Leider zuvor unter falschem Regelwerk eingestellt -.-!!