i314 soll trotz knapper/unklarer Mehrheitslage und Kritik an unklarer Stossrichtung der Ini zur BGV, weil es ein interessantes Thema ist, über das man gut diskutieren kann, und durch das man was lernen kann. O-Text i314: Ins Parteiprogramm möge aufgenommen werden: Wirtschaft und Finanzen Schuldenkrise Strafzahlungen bzw. Rückabwicklungen in Bezug auf realwirtschaftliche Industriekonzerne Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für Strafzahlungen bzw. Rückabwicklungen in Bezug auf realwirtschaftliche Industriekonzerne (insbesondere realwirtschaftliche Rüstungkonzerne) aus. Da überzogene Rüstungsprogramme bei einigen EU-Staaten gravierende Staatsschuldenprobleme mitverursacht haben, ist es zur Krisenbewältigung wünschenswert, diese Krisenprofiteure, in welcher Form auch immer, an der Krisenbewältigung zu beteiligen. Bei der Frage der Krisenbewältigungsbeteiligung dieser Konzerne sollen die Gerichte eine wichtige Rolle spielen. Begründung Beispielsweise Griechenland geriet in eine schwerwiegende Staatsschuldenkrise auch dadurch, dass es große Rüstungsaufträge an beispielsweise Thyssen-Krupp, EADS, Krauss-Maffei Wegmann etc. vergab. Dass die teilweise ohnehin schon notleidenden europäischen Steuerzahler große Beträge an Stützungen, Förderungen und Haftungen für Griechenland zur Verfügung stellen müssen, nur damit Rüstungskonzerne Profite machen, Rüstungskonzernaktionäre Dividenden einstreifen, und Rüstungskonzernarbeitnehmer hohe Löhne kassieren, ist ein moralisch schwer haltbarer Zustand. http://www.zeit.de/2012/02/Ruestung-Griechenland/seite-2 Antwort auf Anregung: "Ich lehne es ab, dass Gesetze rückwirkend eingeführt werden, solche Aktionen untergraben die Rechtsstaatlichkeit.": ich betrachte die Rückwirkung auch als problematisch, aber Rückabwicklung von Verträgen ist zwar schwierig, aber nicht unmöglich. Man kann auch die Einführung allgemeiner Vermögenssteuern als rückwirkend betrachten. Gerade in Zeiten der Krise ist eine rechtsstaatlich-lupenreine Krisenbewältigung schwer bis unmöglich. Auch ein Konkurs löst bestehende Verträge auf und ist so gesehen rechtsstaatlich problematisch. Ganz abgesehen davon kann der erste Satz auch so verstanden werden, dass Handhabe geschaffen werden soll, um in Zukunft derartige Verträge leichter rückabwickelbar zu machen.