Ich beantrage sämtliche Listenwahlen zur Nationalratswahl auf Bundesgeneralversammlungen zu behandeln.
Listenwahlen die bereits abseits von Bundesgeneralversammlungen durchgeführt wurden sind damit hinfällig.
Weitere Listenwahlen z.B. durch Landesparteitage sind unzulässig.

Jeder Kandidat, der bislang schon auf einem Landesparteitag für Landes- oder Regionalliste kandidiert hat, hat auch automatisch das Recht, bei der Bundesgeneralversammlung zu kandidieren.
Bundeswahllistenkandidaten können auch zusätzlich oder stattdessen für eine Landes- oder Regionalliste kandidieren.
=Begründung=
* Die Nationalratswahlen haben bundesweite Relevanz
* Die Kandidaten sollten bundesweit akzeptiert sein
* Bei einigen Landesorganisationen sind nur sehr wenige aktiv - mit weniger als 10 aktiven Mitgliedern ist ein hinreichendes Kandidatengrillen und eine hinreichende Repräsentativität nicht gegeben.