Anmerkung: Zurückgezogen wegen Antrag https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1729.html
Der folgende Text möge an der entsprechenden Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:
Text
Arbeit und Soziales
Pensionen
Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters
Die Piratenpartei Österreichs fordert die Heranführung des faktischen Pensionsalters an das gesetzliche Pensionsalter (65 Jahre) um die sozialen Sicherungssysteme auf lange Sicht abzusichern und finanzierbar zu halten. Effektive und effiziente Rehabilitationsmaßnahmen, eine Senkung der Invalidisierungsraten und die altersgerechte Gestaltung der Arbeitswelt sind die Mittel der Wahl, um dieses Ziel zu erreichen.
Begründung
Aus dem unten verlinkten Dokument: Infolge der demographischen Entwicklungen in den nächsten Jahrzehnten wird sich die Altersstruktur der Bevölkerung nachhaltig verändern. Bedingt durch die steigende Lebenserwartung und durch die geburtenstarken, allmählich ins Pensionsalter kommenden Jahrgänge bis 1970 wird die Bevölkerung im Alter 65 und darüber von derzeit rund 1,47 Millionen Personen auf 2,66 Millionen im Jahr 2050 anwachsen. Auf 1000 Personen im Erwerbsalter zwischen 15 und unter 65 werden dann voraussichtlich 480 ältere und alte Personen entfallen (demographische Altersquote), heute sind es 260.
Die demographischen Veränderungen werden ohne Zweifel auch erhebliche finanzielle Auswirkungen auf alle Teilbereiche des Sozialsystems haben, die - wie die Pensionsversicherung, das Pflegesystem oder die gesetzliche Krankenversicherung - in Zukunft von noch mehr alten Menschen in Anspruch genommen werden als heute. Eines der zentralen Ziele muss es vor diesem Hintergrund daher sein, durch eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung zur langfristigen Sicherung der Systeme der sozialen Sicherheit beizutragen.
Dass durch den Übertritt der geburtenstarken Jahrgänge der Baby-Boomer-Generation ins pensionsnahe Alter mittelfristig bzw. langfristig ein Mehraufwand für den Bund in der gesetzlichen Pensionsversicherung entstehen wird, ist durch die beträchtlichen demographischen Veränderungen augenscheinlich. Mögliche Dimensionen dieses Mehraufwands sind u.a. im Bericht der Pensionskommission vom September 2010 abgebildet, wenn auch nach wie vor keine Einigung über die im Gutachten zu Grunde gelegten Annahmen besteht (siehe dazu auch Kapitel Demographie).
Dem aktuellen Gutachten zufolge wird für das Jahr 2030 ein Bedarf von 4,9 % des BIP an Bundesmitteln für die gesetzlichen Pensionen vorausgesagt, der in den Jahren 2040 und 2050 auf 5,5 % bzw. 6 % des BIP steigen wird. Welcher Mehraufwand in der gesetzlichen Pensionsversicherung aber tatsächlich entstehen wird, wird aber - abgesehen von der Demographie und dem Pensionssystem - auch stark davon abhängig sein, wie sich der Arbeitsmarkt und andere entscheidende Parameter verändern werden.
Ein späterer Pensionsantritt muss per se nicht die Erwerbschancen von Jüngeren schmälern. Je günstiger die Arbeitsmarktsituation und die Arbeitsmarktperspektiven insgesamt sind, umso eher gelingt es, sowohl Jüngere als auch Ältere in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Beschäftigung Jüngerer korreliert dann positiv mit der Beschäftigung Älterer, wenn insgesamt wachstums- und beschäftigungsunterstützende Rahmenbedingungen gegeben sind.
Quellen
Studie der Sozialpartnerschaft mit Vorschlägen, wie das oben genannte Ziel erreicht werden kann:
Bad Ischler Dialog 2011 - Anhebung des faktischen Pensionsalters - Vorschläge der österreichischen Sozialpartner