Dies ist ein Meinungsbild zur Abklärung der Zustimmung vor der Einreichung eines entsprechenden Antrags bei der BGV.

Antrag

Der folgende Punkt werde in der BWO hinzugefügt:

§5. Wahlantritt

(11) Alle Sitzungen und Beschlüsse des Wahlkampfteams sind öffentlich zu führen und müssen protokolliert und veröffentlicht werden.

Begründung

Auch das Wahlkampfteam sollte im Sinne der Transparenz alle seine Aktivitäten durchgängig offenlegen.