Der folgende Text möge an passender Stelle (Überschrift, Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden: =Text= ==Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie== ===Wahlrecht=== ====Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher==== Die Piratenpartei Österreichs spricht sich dafür aus, das Wahlrecht für im Ausland lebende Österreicherinnen und Österreich von der freiwilligen Eintragung in die Wählerevidenz der Gemeinde ihres letzten ordentlichen Wohnsitzes in Österreich zu entkoppeln. Stattdessen sollen im Ausland lebende Österreicherinnen und Österreicher, die die sonstigen Anforderungen erfüllen, automatisch in eine Wählerevidenz für Auslandsösterreicher eingetragen werden und somit bei allen bundesweiten Wahlen und Abstimmungen stimmberechtigt sein. Weiters soll im derzeitigen Wahlsystem ein zusätzlicher „Wahlkreis Ausland“ (äquivalent zu einem Landeswahlkreis) im zweiten Ermittlungsverfahren eingerichtet werden (wobei wegen der besonderen Umstände für den Antritt in diesem Wahlkreis keinesfalls die Einholung von Unterstützungserklärungen vorzusehen ist; einen „Landeswahlvorschlag“ für diesen Wahlkreis soll jede wahlwerbende Partei einreichen dürfen, die zumindest einen herkömmlichen Landeswahlvorschlag eingereicht hat), bzw. bei einer Umstellung auf ein Wahlsystem nach dem übertragbaren Einzelstimmverfahren eine entsprechende Einteilung der Staaten in einen oder mehrere Wahlkreise (je nach Wahlberechtigtenanzahl) vorgenommen werden. Bezüglich der Zuweisung der Mandatszahlen und Ermittlungsverfahren soll dieser Wahlkreis bzw. diese Wahlkreise wie die Wahlkreise innerhalb Österreichs behandelt werden. Passives Wahlrecht in einem derartigen Wahlkreis hat, wer die sonstigen Anforderungen erfüllt und in diesem Wahlkreis den ordentlichen Wohnsitz hat. =Begründung= Im Ausland lebende Österreicherinnen und Österreicher haben andere Anliegen, Schwerpunkte, politische Themen etc. als innerhalb Österreichs lebende Wahlberechtigte; aus diesem Grund sollten sie auch separat vertreten sein. Eine manuelle und explizite Bemühung um das Eintragen in die Wählerevidenz ist weiters eine besondere Hürde, die abzuschaffen ist, um die Beteiligung zu erhöhen. =Antwort auf Anregungen= Bei Wahlen unter Bundesebene halte ich ein Wahlrecht für Auslandsösterreicher ohnedies nicht für gerechtfertigt; die Abmeldung in der Heimatgemeinde müsste dann halt (falls mehr als ein Wahlkreis nötig ist, was derzeit nicht der Fall wäre) um eine Zuordnung zu einem Auslandswahlkreis ergänzt werden – auch kein großes Problem. Korrespondenz mit der Heimatgemeinde ist auch angesichts der Problematik der Briefwahl (siehe eigener Antrag) schlechter als Korrespondenz mit Botschaft/Konsulat. „Kein eigener Wahlkreis“: Bitte NRWO studieren, das macht überhaupt keinen Unterschied, auf welcher Ebene diese Stimmen das erste Mal gezählt werden. Im zweiten Ermittlungsverfahren vergebene Mandate bekommen die etablierten Parteien dann halt im dritten Verfahren nicht.