Die Landesgeschäftsordnung soll in §5(7) wie folgt geändert werden:

Alter Text

(7) Da aufgrund der Fläche von Niederösterreich die Mitglieder des Landesvorstandes nicht an allen Piratentreffen teilnehmen und nicht in allen Bezirken präsent sein können, wird das Organ „erweiterter Landesvorstand“, kurz ELV, berufen. Mitglieder des erweiterten Landesvorstandes sind:
• der gesamte Landesvorstand
• der Abgesandte zum Länderrat
• die Landesgeschäftsführung
• 1 Vertreter jeder direkt zugehörigen Unterorganisation
• durch am LPT gewählte Mitglieder in gleicher Anzahl der LV Mitglieder
• sollte ein Piratentreffen-Organisator keiner Unterorganisation zugehören, als Teilnehmer ohne Stimmrecht. Erhält der Piratentreffen-Organisator Zuspruch von 7% der stimmberechtigten Parteimitglieder der LO erhält er ebenso Stimmrecht. Die stimmberechtigten Parteimitglieder können dabei zeitgleich ihren Zuspruch nur einem Piratentreffen-Organisator geben.
Die für Abstimmungen notwendigen Quoren werden für den ELV aufgrund der tatsächlich gewählten und entsendeten Personen und nicht aufgrund der theoretisch möglichen Personen berechnet. Eine Person hat nur eine Stimme im erweiterten Landesvorstand, auch wenn sie mehrere Funktionen wahrnimmt.

Neuer Text

(7) (7) Da aufgrund der Fläche von Niederösterreich die Mitglieder des Landesvorstandes nicht an allen Piratentreffen teilnehmen und nicht in allen Bezirken präsent sein können, wird das Organ „erweiterter Landesvorstand“, kurz ELV, berufen. Mitglieder des erweiterten Landesvorstandes sind:
• der gesamte Landesvorstand
• der Abgesadnte zum Länderrat
• die Landesgeschäftsführung
• 1 Vertreter jeder direkt zugehörigen Unterorganisation
• sollte ein Piratentreffen-Organisator keiner Unterorganisation zugehören, als Teilnehmer ohne Stimmrecht. Erhält der Piratentreffen-Organisator Zuspruch von 7% der stimmberechtigten Parteimitglieder der LO erhält er ebenso Stimmrecht. Die stimmberechtigten Parteimitglieder können dabei zeitgleich ihren Zuspruch nur einem Piratentreffen-Organisator geben.
Die für Abstimmungen notwendigen Quoren werden für den ELV aufgrund der tatsächlich gewählten und entsendeten Personen und nicht aufgrund der theoretisch möglichen Personen berechnet. Eine Person hat nur eine Stimme im erweiterten Landesvorstand, auch wenn sie mehrere Funktionen wahrnimmt.
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Begründung

Durch den legitimierten Einsatz elektronischer Medien auf allen Ebenen sind keine Beschlüsse der Bezirksvertretung und folge dessen auch keine eigens gewählten Mitglieder notwendig.