Die Landesgeschäftsordnung soll in §7 wie folgt erweitert werden: ++**Alter Text**++ entfällt. ++**Neuer Text**++ (11) Innerhalb der Landesorganisation Niederösterreich werden zuerst Beschlüsse gefasst und erst danach die daraus resultierenden Tätigkeiten durchgeführt. Eine Änderung der Reihenfolge ist nicht zulässig. ++**Begründung**++ Zuletzt wurde darauf verwiesen, dass die Reihenfolge von Beschluss und daraus resultierender Tätigkeit in der Landesgeschäftsordnung nicht klar geregelt ist.