Die Landesgeschäftsordnung soll in §5(5) wie folgt geändert werden: ++**Alter Text**++ (5) Die Rechnungsprüfung erfolgt entweder durch zumindest einen auf einem LPT gewählten Rechnungsprüfer oder wird durch die Rechnungsprüfung der Bundesorganisation durchgeführt. Ihre Mitglieder dürfen keinem anderen Organ der LO angehören. ++**Neuer Text**++ (5) Der Landesschatzmeister und sein Stellvertreter sind dem Bundesschatzmeister gegenüber für die ordentliche Buchführung verantwortlich. ++**Begründung**++ Da die Landesorganisation keine Rechtspersönlichkeit ist, obliegt die komplette Verantwortung dem Bundesschatzmeister.