Die Landesgeschäftsordnung soll in §6(4) wie folgt geändert werden:
Alter Text
(4) Alle Anträge müssen öffentlich gemacht werden.
Neuer Text
(4) Alle Anträge und Kandidaturen sind auf der Homepage und/oder im Wiki-Bereich der Landesorganisation Niederösterreich zu veröffentlichen. Für alle Veröffentlichung ist die gleiche Variante heranzuziehen.
Begründung
Die bisherige Formulierung drückt nicht die gewünschte Absicht aus. Kandidaturen und die Art der Veröffentlichung wurden bisher nicht berücksichtigt.