Diese LQFB-Initiative ist als Meinungsbild für den LPT gedacht und wird erst am 12.1.2012 zur gültigen Abstimmung vorgebracht.

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Vollständiges ersetzen von §3 - Abs 6 (Regionalorganisationen)

Alter Text

„(6.1) Die RO können bei Bedarf als Unterorganisationen der LO-OÖ eingerichtet werden.
(6.2) Es gelten die gleichen Rechte und Pflichten der RO gegenüber der LO und umgekehrt wie einer LO gegenüber der BO.
(6.3) Jede RO kann einen Abgesandten zum ELV bestimmen.“

durch:

Neuer Text

„(6) Bezirksorganisationen (BezO)
(6.1) Die BezO können bei Bedarf als Unterorganisationen der LO-OÖ eingerichtet werden.
(6.2) Es gelten die gleichen Rechte und Pflichten der BezO gegenüber der LO und umgekehrt wie einer LO gegenüber der BO.
(6.3) Jede BezO kann einen Abgesandten zum ELV bestimmen.
(6.2) Die Gründung einer BezO erfolgt analog zu der Gründung einer LO nach §9 der BGO, wobei die LGF statt der BGF und der LPT statt der BGV zuständig ist.
(6.3) Es kann pro politischem Bezirk oder Statuarstadt nur eine BezO geben, jedoch kann für Übergangszeiten eine BezO für mehrere Bezirze eingerichtet werden.
(6.4) In jeder BezO können sich Unterorganisationen bilden. Die BezO haben volle Verfügungsgewalt über ihre Unterorganisationen. Es gelten hierbei wiederum analog die Regelungen aus §9 der BGO.
Das höchste Organ der Bezirksorganisation ist die jeweilige Bezirksgeneralversammlung (BezGV).“

Begründung

Regionalorganisationen werden explizit auf Bezirksebene vorgesehen. Ortsorganisationen darunter sind möglich.