Es ist schwierig Mitglieder anzuwerben insbesondere wenn in Zukunft der Mitgliedsbeitrag jährlich zu entrichten ist.
Niemand kauft gern die Katze im Sack.

Wir sollten daher die Einstiegshürden für Neumitglieder senken.

Ich beantrage in BGO §2 folgenden Text als Absatz hinzuzufügen:
= Text =
Bei der ersten Akkreditierung wird einem Mitglied ein Monat Mitgliedsbeitragszahlung gut geschrieben.
= Begründung =
Wir kommen so in eine deutlich einfachere Situation, denn dann wir können am Infotisch einfach sagen, "probiers einfach aus, einfach so kostenlos, und wenns dir taugt zahlst du weiter den Mitgliedsbeitrag".

Taktisch gedacht: Mittlerweile arbeiten alle Onlineportale und Spiele so dass der Einstieg gratis ist und man dann wenns interessant wird zahlen muss. Diese Taktik ist halt erfolgreich.
= Zur Anregung =
''Zu einem solchen Beschluss ist auch eine Änderung der Bundessatzung notwendig. §3(2) und (4) müssten auch entsprechend angepasst werden oder diese Änderung wird generell in die Satzung aufgenommen.''

Nein. Wir schreiben hier explizit dass die Mitgliedsbeitragszahlung gut geschrieben wird. Das entspricht einer regulären Zahlung durch das Mitglied.