Die Finanzordnung soll dahingehend geändert werden, dass der Mitgliedsbeitrag frei durch das Mitglied wählbar sein soll, wobei eine Untergrenze von 1€ und eine Obergrenze von 50€ eingeführt wird. ====Antrag==== Konkret mögen die folgenden Änderungen an der Bundesfinanzordnung beschlossen werden: 1. §2 Abs. 1 der Bundesfinanzordnung wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: "Mitgliedsbeiträge fließen vollständig in das Nettojahresbudget ein. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist durch das Mitglied frei wählbar, der Betrag darf jedoch nicht €1,– pro Monat unter- bzw. €50,– pro Monat überschreiten. Mitgliedsbeiträge sind durch die Bundesgeschäftsführung einzuheben, diese kann diese Aufgabe an die jeweiligen Landesgeschäftsführungen delegieren. Unterorganisationen der Piratenpartei Österreichs dürfen keine weiteren Mitgliedsbeiträge einheben." 2. §3 Abs. 3 der Bundesfinanzordnung wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: "Ein Anteil von 40% pro Monat des Mitgliedsbeitrages jedes Mitglieds fließt zur freien Verwendung in das Budget der Bundesorganisation. Der Rest des Mitgliedsbeitrages jedes Mitglieds fließt zur freien Verwendung in das Budget der jeweiligen Landesorganisation. Mitgliedsbeiträge von Mitgliedern, die sich keiner Landesorganisation zugeordnet haben, fließen zur Gänze zur freien Verwendung in das Budget der Bundesorganisation. Zweckgebundene Einnahmen sind der jeweiligen Unterorganisation oder sonstigen Entität der Piratenpartei Österreichs zur Verfügung zu stellen. Die restlichen Einnahmen sind Teil des Budgets der Bundesorganisation." ====Begründung==== 5€ minimum kombiniert mit jährlichem Beitrag heißt gleich mal beim Mitglieder anwerben: "Hey, magst du nicht mitmachen? Du musst uns nur 60€ zahlen dann kannst du schon ausprobieren obs dir gefällt." Bin mit 1€ pro Monat auch nicht zufrieden aber es zahlen jetzt schon fast alle mehr als sie müssen.