Sonstiger Antrag zur Vorlage bei der BGV ====Antrag==== Gemäß dem Bekenntnis zur Liquid Democracy der BGV 2012.1, den damit einhergegangenen Änderungen in Satzung und Bundesgeschäftsordnung sowie der vorgelegten Liquid-Democracy-Ordnung mögen hiermit alle Beschlüsse (im Sinne der LDO §8 (1)), die seit Inbetriebnahme (26. Juli 2012) der LQFB-Instanz [https://lqfb.piratenpartei.at] in dieser gefasst wurden, als verbindlich und gültig anerkannt werden. Damit eventuelle Gegenstimmen auch gehört werden, wird für jeden zwischen 26. Juli 2012 und der BGV in LQFB gefassten direkten Beschluss (oder auch nur potenziell gefassten direkten Beschluss, falls für den betreffende Antrag das Ende seiner Abstimmungsphase zwischen das Ende der Antragsfrist und die BGV fällt) ein fakultativer Beschluss auf Rücknahme des Antrags eingebracht; wenn sich ein Unterstützer für einen solchen Antrag findet, so wird über die Rücknahme des betreffenden zwischen 26. Juli 2012 und der BGV gefassten direkten Beschlusses auf der BGV noch einmal explizit abgestimmt. ====Begründung==== Beschlüsse sind in der LDO §8 (1) definiert als Abstimmungen unter einem Regelwerk zur direkten Beschlussfassung, die weiters das Stimmabgabe-Quorum (also die nötige Mindestbeteiligung in Abhängigkeit der Anzahl stimmberechtigter Mitglieder insgesamt) erfüllt haben. Die LQFB-Instanz [https://lqfb.piratenpartei.at] ist bereits seit 26. Juli 2012 operativ und wird intensiv und gut genutzt; es wäre unnötige Arbeitsverdopplung, die seitdem bereits abgehaltenen Abstimmungen über Anträge mit direktem Regelwerk jetzt noch einmal abhalten zu müssen. Konkret betroffen wären von diesem Antrag die folgenden Beschlüsse in LQFB: //(Hier wird im Antrag der bei der BGV eingereicht wird eine Aufzählung mit Themen- und Initiativen-Nummer und Link aufgeführt.)//