Dem Regelwerk "Änderung von Themenbereichen, Quoren, Fristen und Regelwerken"
unter §3 (4) der LDO wird folgender Punkt hinzugefügt:

"Mehrheit: > 6/10"
 

Begründung

Die Änderung der LDO stellt eigentlich eine GO Änderung dar und sollte mit einer Mehrheit von 60% beschlossen werden.