Antrag

Konkret mögen die folgenden Änderungen an der Bundesfinanzordnung beschlossen werden:

1. §2 Abs. 1 der Bundesfinanzordnung wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Mitgliedsbeiträge fließen vollständig in das Nettojahresbudget ein. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €60,- pro Jahr. Mitgliedsbeiträge sind durch die Bundesgeschäftsführung einzuheben, diese kann diese Aufgabe an die jeweiligen Landesgeschäftsführungen delegieren. Unterorganisationen der Piratenpartei Österreichs dürfen keine weiteren Mitgliedsbeiträge einheben.

2. §3 Abs. 3 der Bundesfinanzordnung wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Ein Anteil von 30% des Mitgliedsbeitrages jedes Mitglieds fließt zur freien Verwendung in das Budget der Bundesorganisation. Der Rest des Mitgliedsbeitrages jedes Mitglieds fließt zur freien Verwendung in das Budget der jeweiligen Landesorganisation. Mitgliedsbeiträge von Mitgliedern, die sich keiner Landesorganisation zugeordnet haben, fließen zur Gänze zur freien Verwendung in das Budget der Bundesorganisation.
 

Begründung

Die Mitgliederverwaltung muss möglichst einfach gestaltet sein, da alle Sonderregelungen händisch zu bearbeiten sind und das sehr zeitaufwendig ist.

Wie die Wahl in Graz gezeigt hat, braucht die Arbeit der Partei finanzielle Mittel. Von jedem politisch engagierten Bürger kann ein finanzielles Engagement von 5 Euro pro Monat erwartet werden.