Umbennenung des Mißtrauensantrags auf Absetzungsantrag in der LGO um Konflikt mit der Satzung zu beseitigen.

Begründung:

Derzeit ist die LGO Regelung aufgrund der gleichnahmigen Regelung in der Satzung ungültig.
Gleichzeitig ist der Ansatz in der Satzung auf LO Ebene nicht sinnvoll umsetzbar, da für einen erfolgreichen Antrag x^0,7 Mitglieder mit x= Gesamtanzahl aller stimmberechtigten Mitglieder der Piratenpartei Österreichs teilnehmen müßten.
Also derzeit wären mehr Leute zur Abstimmung notwendig, als stimmberechtigte Niederösterreicher.