Der Wortlaut im folgenden Passus des BGO § 2. Mitgliedschaft soll wie folgt geändert werden:

Alt:

(1) Mitglieder sind zur Angabe korrekter und vollständiger Personendaten verpflichtet. Mindestens anzugeben sind Vor- und Familienname, Geschlecht, Anschrift sowie das Geburtsdatum. Änderungen von Name oder Adresse sind unverzüglich mitzuteilen.

Neu:

(1) Mitglieder sind zur Angabe korrekter und vollständiger Personendaten verpflichtet. Mindestens anzugeben sind Vor- und Familienname, Anschrift sowie das Geburtsdatum. Änderungen von Name oder Adresse sind unverzüglich mitzuteilen.
 

Begründung:

Eine fremdbestimmte Zuordnung zu einem Geschlecht ist ablehnen und daher ist jede Erhebung dieses Merkmals in der Mitgliederdatenbank abzulehnen. Das heißt jedoch nicht, dass die Piratenpartei keine unterschiedlichen Geschlechter kennt. Es heißt auch nicht, dass es Meinung der Piratenpartei ist, dass es keine Unterschiede zwischen Menschen verschiedener Geschlechtsidentitäten gibt. In unserer Gesellschaft – und damit auch unserer Partei – sind viele Menschen durch die an ihr Geschlecht geknüpften Rollenbilder und Erwartungshaltungen in ihrer individuellen Freiheit und ihren Entfaltungsmöglichkeiten eingeschränkt. Die Ermöglichung der freien Entfaltung aller Menschen, egal ob weiblich, männlich, queer, inter- oder transsexuell oder eichhornig ist jedoch einer der Grundwerte der Piratenpartei.
Daher sollte es jedem selbst überlassen werden welchem oder ob die Person sich überhaupt einem Geschlecht zugehörig fühlen will.