Der folgende Text möge an passender Stelle ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Text

Wirtschaft und Finanzen

Gesetze

Ladenöffnungszeiten

Die Piraten sehen es nicht als Aufgabe des Staates, zu einem Thema wie den Ladenöffnungszeiten bevormundende Detailvorschriften zu erlassen, solange die Rechte aller Beteiligten gewahrt sind. Daher treten wir für eine Vereinfachung und Liberalisierung der diesbezüglichen Vorschriften unter Rücksichtnahme auf das Sozial- und Familienleben und die Arbeitnehmerrechte ein.

Für Unternehmen mit Mitarbeitern, die dem Arbeitsrecht und dem Kollektivvertrag Handel unterliegen, sollen der Rahmen an Werk- und Samstagen sowie die Limitierung der Gesamtoffenhaltezeit gestrichen werden. Die Rechte der Arbeitnehmer sollen im Arbeitszeitgesetz und im Kollektivvertrag gewahrt werden. Sonn- und Feiertage bleiben unverändert geschützt.

Für selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer treten wir auch an Sonn- und Feiertagen für die Liberalisierung ein, da in diesen Fällen die Ladenöffnungszeiten der Verantwortung der Einzelnen überlassen bleiben können.

Im Sinne der Subsidiarität sollen etwaige Einschränkungen nur auf lokaler Ebene passieren.

Begründung

Die derzeitigen Bestimmungen zu Ladenöffnungszeiten sind komplex, schwer nachvollziehbar und teils unfair (Explizite Sonderregelungen gibt es z.B. für Bäckereibetriebe, Süßwaren, Blumen, usw.)
Die aktuellen Ausnahmen, v. A. für Reiseproviant, werden längst über die ursprüngliche Intention hinaus strapaziert. Die Vorgehensweise der lokalen Ausnahmen zum strengen Bundesgesetz widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip.

Wir haben keine ausgeprägte Position zur Notwendigkeit oder Sinnhaftigkeit längerer oder anderer Öffnungszeiten – halten das aber auch nicht für die Aufgabe der Politik. Im Sinne der persönlichen Freiheit und Eigenverantwortung lehnen wir die gesetzliche Einschränkung von unternehmerischen Entscheidungen wie dieser überall dort ab, wo kein ausreichend begründetes Schutzinteresse verfolgt wird.

Die wichtigen Arbeitnehmerrechte sehen wir werktags durch das Arbeitszeitgesetz, den Kollektivvertrag Handel (derzeit: 100% Überstundenzuschlag nach 20:00) und in Zukunft auch durch unsere Forderung nach der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (erhöht Autonomie und Mündigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern) ausreichend gewahrt.

Den Sonntag als wöchentlichen Ruhetag halten wir im Gegensatz zur täglichen Rahmenregelung für gesellschaftlich sinnvoll und schützenswert – vor allem in Hinblick auf Familien (Schultage) sowie bzgl. der Gefahr der Aufschaukelung zu allgemeiner Sonntagsarbeit. Daher streben wir hier keine großflächige Änderung an.

Dieser Antrag wurde mit Mitarbeit der TF:Wirtschaft/Gesetze formuliert, wird jetzt aber von mir eigenmächtig und leicht verändert eingebracht, da er schon zu lange unbeachtet rumgelegen ist.