Änderung der Schutzfristen beim Urheberrecht

Die Schutzdauer des Urheberrechts beginnt mit dem Datum der Erstveröffentlichung (erste öffentliche Verbreitung jeder Art) und endet nach 70 Jahren. Beim Ableben des Künstlers gehen die Rechte auf die Erben über.

Begründung

Wie sich bei Diskussionen der Deutschen Piraten um das Urheberrecht gezeigt hat, ist die Schutzdauer unerheblich für den Nutzer, wenn die Weitergabe im nichtkommerziellen Bereich dementsprechend legalisiert wird und Rechtssicherheit für den Bürger besteht.
Eine Verkürzung der Schutzdauer ist aber ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte des Urhebers gegenüber Verwertungsgesellschaften und kommerziellen Nutzern und somit der falsche Hebel um das Urheberrechtsproblem zu lösen.

Eine Änderung der Regelung, die derzeit vom Zeitpunkt des Todes des Urhebers abhängig ist, hin zu einer gerechteren und planbareren Regelung, wie das Koppeln des Urheberrechts an das Veröffentlichungsdatum, halte ich aber dennoch für fair und sinnvoll.
Bei einer Schutzdauer von 70 Jahren ab Erstveröffentlichung und der derzeitigen Lebenserwartung ist das Recht des Urhebers gegenüber den Verwertern und kommerziellen Nutzern auf ausreichend lange Zeit gesichert.