Die Bundesgeschäftsordnung soll in §4 (6) wie folgt geändert werden:

=Alter Text=
(6) Das Protokoll muss zum Ende der BGV in gedruckter Form von den Protokollisten, Moderatoren, den Mitgliedern von BV und BGF sowie mindestens 3 LV-Mitgliedern unterschiedlicher LOs, so anwesend, unterschrieben und an die Mitglieder von BV und BGF sowie jeweils ein LV-Mitglied jeder LO, so anwesend, und auf Verlangen weiteren Mitgliedern gegeben werden. Eine digitale Version muss allen Mitgliedern sofort zugänglich gemacht werden.

=Neuer Text=
(6) Das Protokoll muss zum Ende der BGV in gedruckter Form von den Protokollisten, Moderatoren, den Mitgliedern von BV und BGF sowie mindestens 3 LV-Mitgliedern unterschiedlicher LOs, so anwesend, unterschrieben und an die Mitglieder von BV und BGF sowie jeweils ein LV-Mitglied jeder LO, so anwesend, und auf Verlangen weiteren Mitgliedern gegeben werden. Eine digitale Version muss allen Mitgliedern spätestens 24h nach Ende der BGV zugänglich gemacht werden.

==Begründung==
"sofort" ist nicht möglich und dadurch nicht geeignet. Über die genaue Zeitspanne kann man noch diskutieren.