Dies ist ein Meinungsbild zur Abklärung der Zustimmung vor der Einreichung eines entsprechenden Antrags bei der BGV.

=Antrag=
Der folgende Paragraph werde zur Satzung hinzugefügt (die genaue Position wäre separat zu bestimmen):

'''§?? Unvereinbarkeit'''<br/>
(1) Mitglieder gewählter Parteiorgane dürfen im Interesse einer Verhinderung von Ämterkumulation nicht gleichzeitig Träger ebenso weitreichender politischer Mandate sein. Daher gelten folgende Bestimmungen:<br/>
(2) Nimmt ein Mitglied eines gewählten Parteiorgans ein Mandat zum Nationalratsabgeordneten oder Mitglied des Europäischen Parlaments an, so ist seine Stelle als Parteiorgan mit der Annahme des politischen Mandats vakant.<br/>
(3) Mandatsträger der Piratenpartei Österreichs in Nationalrat und Europäischem Parlament sind von der Kandidatur zu und Mitgliedschaft in gewählten Parteiorganen ausgeschlossen.

=Begründung=
Im Sinne einer flachen Hierarchie sollte Ämterkumulation vermieden werden, um nicht zuviel Macht bei einer Person zu sammeln. Formal muss dies in der Satzung festgehalten werden, wenn dies mehrheitlich gewünscht wird.