Antrag

Der derzeitige §4 (4) der Satzung werde wie folgt ersetzt:

Alter Text

(4) Die Mitgliedschaft ist für Personen ausgeschlossen, die politischen Parteien oder Gruppierung angehören, deren Ziele oder Grundsätze denen der Piratenpartei zuwiderlaufen. Ferner kann ein vorheriger Ausschluss ein Grund für Nichtaufnahme sein.

Neuer Text

(4) Gründe für eine mögliche Verweigerung der Mitgliedschaft sind: Zugehörigkeit zu politischen Parteien oder Gruppierungen, deren Ziele oder Grundsätze denen der Piratenpartei zuwiderlaufen; ein vorheriger Parteiausschluss; begründete Zweifel daran, dass die Person den Mitgliedschaftsantrag selbst gestellt hat. Die Mitgliedschaft kann in diesen Fällen verweigert werden; die Entscheidung muss dem Mitgliedschaftsantragsteller schriftlich begründet sowie zusätzlich anonymisiert veröffentlicht werden.

Begründung

Derzeit ist nicht klar geregelt, wann die Aufnahme verweigert werden kann, es gibt nur Kann-Bestimmungen. Eine taxaktive Aufzählung wäre hier klar besser, um Unsicherheiten auszuräumen; wenn noch jemandem Gründe einfallen, die hier aufgezählt werden sollen, dann bitte als Anmerkung einbringen, danke!

Antworten auf Anregungen

  • „Syntax“: Mh, guter Punkt – mehr Spielraum in Richtung mehr Toleranz beim Zulassen ist eine gute Idee. Umgesetzt.