Antrag
§ 4 (1) der Bundessatzung möge wie folgt geändert werden:
Alt
(1) Jede natürliche Person kann Vollmitglied werden, bedarfsfalls mit Zustimmung durch den gesetzlichen Vormund.
Neu
(1) Jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann Vollmitglied werden.
Begründung
Die Begründung überlasse ich anderen. Ich bringe den Antrag nur zur Klarstellung ein, was wir wollen.
Zahlen: Wir würden mit dieser Änderung auf einen Schlag mindestens 17 und maximal 429 Mitglieder ausschließen.