Der Urheberschutz und alle daran geknüpften Rechte enden bei Ableben des Künstlers, es sei denn es existieren unterhaltspflichtige Personen oder offene Schulden. In diesen Fälle werden die Einkünfte aus diesen Rechten zur Deckung dieser Forderungen verwendet. Mit Ende der Ansprüche bzw. Tilgung der Schuld erlischt der Schutz endgültig.