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Demokratie
Wahlen

Die Piratenpartei Österreich spricht sich ein Nationalrats-Wahlsystem mit Stimmen-Splitting (eine Stimme für die Partei auf Bundesebene und eine Stimme für die Person auf Wahlkreisebene) aus, in modifizierter Anlehnung an das deutsche Wahlsystem.

Präzisierung:
Für die Personenwahl wird das Bundesgebiet in 98 Wahlkreise geteilt, die den politischen Bezirken entsprechen (23 Wiener Bezirke, 5 Statutarstädte und 70 Bundesländerbezirke, bei Verwaltungsreformen mit Bezirkszusammenlegungen wie derzeit/2012 in der Steiermark sind entsprechende Anpassungen zu unternehmen).
Zum Nationalrat kandidierende Parteien haben zwei Listen vorzulegen: eine Bundesliste und eine Wahlkreisliste, die für möglichst jeden Wahlkreis einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin nennt, der zu diesem Wahlkreis eine besondere Beziehung haben sollte, die Wahlkreisliste muß nicht vollständig sein. 
Die Wähler und -innen erhalten je eine Stimme für die Partei auf Bundesebene und eine Stimme für die Person auf Wahlkreisebene. Die gewählte Person auf Wahlkreisebene muß nicht Mitglied oder Kandidat/in der gewählten Partei auf Bundesebene sein.
Die Gesamtzahl der Parteimandate wird durch die Gesamtzahl der Parteistimmen auf Bundesebene festgelegt, und zwar mit Hilfe des Sainte-Laguë-Verfahrens (das nur ungerade Divisoren verwendet).
Von den Wahlkreiskandidaten werden die wahlkreisintern Stimmenstärksten zu Favoriten.
Falls bei jeder Partei die Zahl der Favoriten gleich groß ist wie oder geringer ist als die Zahl der Bundesmandate, so gelten alle Favoriten als gewählt und erhalten ein Nationalratsmandat.
Falls die Zahl der Favoriten die Zahl der Bundesmandate unterschreitet, so werden die restlichen Plätze aufgrund der Bundesliste gefüllt.
Falls die Zahl der Favoriten einer oder mehrerer Parteien die Zahl der Bundesmandate dieser Partei bzw. dieser Parteien überschreitet, so gilt folgende Regelung:
Die Favoriten der betreffenden Partei bzw. der betreffenden Parteien werden gemäß ihres Zustimmungsquotienten gereiht; der Zustimmungsquotient ergibt sich aus der Division Anzahl der Stimmen für den Wahlkreiskandidaten/die Wahlkreiskandidatin dividiert durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen in dem betreffenden Wahlkreis.
Von den Favoriten erhalten nur diejenigen mit dem höchsten Zustimmungsquotienten das Nationalratsmandat, entsprechend der Zahl der Bundesmandate. Da in diesem Fall alle Mandate an Wahlkreiskandidaten/-innen vergeben werden, erfolgt keine Ergänzung durch die Bundesliste.

Begründung / Erläuterung:
Da ich eine Wahlkreisgröße von durchschnittlich ca. 6,5 ohne zweites oder drittes Auszählungsverfahren auf höherer Ebene (wie im Vilinthril-Modell mit Droop, STV, ...) für problematisch halte, insbesondere im Hinblick auf das Verfassungsprinzip des Verhältniswahlrechts, schlage ich als Alternative ein Modell vor, das Stimmen-Splitting enthält (eine Stimme für die Partei und eine Stimme für die Person). Dieser Vorschlag ist eine Modifikation des deutschen Wahlsystems, der aber Überhangmandate, die immer wieder zu erfolgreichen Anfechtungen beim deutschen Bundesverfassungsgericht führen, absolut ausschliesst.

Ich weiß, das ist jetzt alles ziemlich technisch und juristisch und kompliziert (wer kennt schon das Sainte-Laguë-Verfahren außer den Skandinaviern ?; andererseits: gerade Computernerds kommen mit sowas oft erstaunlich gut zurecht) und enthält Regelungen für klitzekleine unwahrscheinliche Fälle. Aber Ihr wolltet unbedingt eine Präzisierung, hier ist sie. Und ich betone, das ist noch das einfache Modell, das ich auf die Schnelle ausformulieren konnte ! Als Alternative, die noch zahlreiche wichtige Faktoren miteinbezieht, schweben mir auch als Skizzen noch kompliziertere Modelle vor, aber ich schau erst mal, wie dieses aufgenommen und kommentiert wird.

Man könnte beispielsweise noch eine Vorzugstimmenregelung für die Bundesliste vorsehen.

Wenn eine Partei beispielsweise nur für 90 der 98 Bezirke eine/n Kandidaten/in nennt, so ist dies kein Auschliessungsgrund; "besondere Beziehung" kann heissen: Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz oder Beschäftigungsverhältnis oder Freundes- oder Verwandtenkreis, etc.; die Passage mit "besondere Beziehung" könnte man auch modifzieren oder aus Gründen der Einfachheit überhaupt weglassen.

Stimmen-Splitting heißt: es ist beispielsweise möglich und erlaubt, dass ein Wähler bzw. eine Wählerin SPÖ auf Bundesebene wählt, aber die Grünen-Kandidatin auf Wahlkreisebene. Eine Person darf nicht Wahlkreiskandidat/-in und gleichzeitig Bundeslistenmitglied sein.