Der folgende Text möge an der entsprechenden Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden: =Text= ==Inneres und Justiz== ===Recht auf einen Anwalt ab der Erstvernahme=== Die Piratenpartei Österreichs fordert, dass jeder Beschuldigte das Recht hat, ab der ersten Einvernahme einen Anwalt hinzuziehen zu dürfen. Des Weiteren sollen Ermittlungsergebnisse nicht gegen den Verdächtigen verwendet werden dürfen, wenn sie darauf zurückzuzuführen sind, dass er nicht korrekt über seine Rechte informiert wurde. =Begründung= Wurde als Meinungsbild unter [https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/177.html] bereits 60:10:4 angenommen, kam aber auf der BGV nicht dran. Dank an Ohm, ich stell das hier nur neu ein.