=Text= In Satzung und allen Geschäftsordnungen werde der missverständliche Begriff „Vollmitglied“ durch den Begriff „Mitglied“ ersetzt. Konkret betrifft dies: * Satzung §3 (2) * Satzung §4 (1) * BGO § 9 (1) * BGO § 3 (4) * SGO § 5.1 (4) =Begründung= Dies stellt keine inhaltliche Änderung dar; der Begriff „Vollmitglied“ impliziert, es gäbe noch eine andere Art der Mitgliedschaft, was jedoch nicht der Fall ist. Diese Änderung ist eine bloße Vereinfachung, um Verwirrungen zu vermeiden.