=Text=
In Satzung und allen Geschäftsordnungen werde der missverständliche Begriff „Vollmitglied“ durch den Begriff „Mitglied“ ersetzt.

Konkret betrifft dies:
* Satzung §3 (2)
* Satzung §4 (1)
* BGO § 9 (1)
* BGO § 3 (4)
* SGO § 5.1 (4)

=Begründung=

Dies stellt keine inhaltliche Änderung dar; der Begriff „Vollmitglied“ impliziert, es gäbe noch eine andere Art der Mitgliedschaft, was jedoch nicht der Fall ist. Diese Änderung ist eine bloße Vereinfachung, um Verwirrungen zu vermeiden.