Text
Der Satz „Diese Rechte verfallen für die Dauer der nicht rechtzeitigen Beitragsentrichtung.“ werde aus Satzung §3 (2) gestrichen. Dafür werde als neuer Absatz in Satzung §3 hinzugefügt: „Der Mitgliedsstatus ruht für die Dauer der nicht rechtzeitigen Beitragsentrichtung.“
Begründung
Die derzeitige Formulierung ist missverständlich. Es sollte klargestellt werden, dass nur Personen mit aufrechtem Zahlungsstatus Mitgliedsrechte haben, inkl. passivem Wahlrecht. Dies wird hiermit explizit festgehalten; alle formalen Rechte und Pflichten sind an den Mitgliedsstatus gebunden, welcher nach dem neuen §3 (9) solange ruhend gelegt wird, wie der Mitgliedsbeitrag nicht rechtzeitig und voll entrichtet wird.