Parteiausschlüsse sollen im Laufe von drei Jahren verjähren. Begründung: drei Jahre sind ein Zeitraum, in dem man einem Menschen zubilligen muss, sich geändert zu haben. Daher sollen Parteiausschlüsse nach drei Jahren ihre Gültigkeit verlieren.
Parteiausschlüsse sollen im Laufe von drei Jahren verjähren. Begründung: drei Jahre sind ein Zeitraum, in dem man einem Menschen zubilligen muss, sich geändert zu haben. Daher sollen Parteiausschlüsse nach drei Jahren ihre Gültigkeit verlieren.