Der folgende Text (Link Bürgerinitiative vollständiger Text) möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:

Basierend auf dem parlamentarischen Antrag des österreichischen Hundehalterverbandes: [http://www.hundehalterverband.at/cms/?p=2015 Hundehalterverband]
[http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/BI/BI_00035/ Hauptseite Bürgerinitiative]

==== Text ====

[http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/BI/BI_00035/fname_238322.pdf Bürgerinitiative vollständiger Text]

Die Piratenpartei fordert eine konsequente, tiergerechte und bundesweite Neuregelung der Hundehaltung:

- 1. Bundesweit einheitliche Haltungsbedingungen
-- Rechtssicherheit: Bundeseinheitliche Regelung der Hundehaltung im öffentlichen Raum
-- Recht auf Auslauf: Adäquate Auslaufmöglichkeiten wie im TSchG gefordert
-- Rasseunabhängige Gesetzgebung
- 2. Juristische Stellung von Hunden („Hunde sind keine Sachen“) 
-- Einführung einer juristischen Stellung von Hunden wie bspw. einer sog. „Teilrechtspersönlichkeit“
-- Abschussverbot von Hunden durch Jäger
- 3. Zweckbindung der Hundesteuer (Hundeabgabe)
-- Mit einem Bundesgesetz sollen die Gemeinden verpflichtet werden, die Hundesteuer (Hundeabgabe) zweckgebunden zu verwenden, bspw. für Auslaufzonen, Unterstützung Tierschutz, Gnadenhöfe usw.
- 4. Gesunde Hunde
-- Schaffung eines Bundes-Heimtierzuchtgesetzes, sowie die Einführung eines Herkunftsnachweises für jeden Hund.

==== Begründung ====

Das Zusammenleben zwischen Hundehaltern und der restlichen Bevölkerung gestaltet sich zunehmend schwieriger. Jeder Beissvorfall wird medial ausgeschlachtet. Als Lösung wurden auf Länderebene die unterschiedlichsten Massnahmen gesetzt, die zum Teil Hunde und deren Besitzer aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit diskriminieren ("Kampfhundeliste"). Die sogenannten Listenhunde werden von den Besitzern, die den Anfeindungen nicht mehr gewachsen sind, in Tierheime abgeschoben, wo diese Tiere ihr restliches Leben fristen werden, da sie nahezu unvermittelbar sind. Die Gesellschaftsschicht, die die Rasseliste hätte treffen sollen, meldet weiterhin ihre Hunde nicht an, die Exekutive kann die Rasseliste nicht umsetzen, da sie für jeden Hund einschätzen soll, ob er ganz oder teilweise einer der Listenrassen angehört. 

Für Hunde gilt derzeit das Gewährleistungs- und Schadensersatzrecht obwohl sie lt. § 285a ABGB keine Sachen sind, da sie keine Teilrechtspersönlichkeit besitzen. Daraus leitet sich auch das Jagdrecht ab, das es Jägern erlaubt Hunde zu erschiessen.

Die Hundesteuer wird von den Gemeinden individuell festgesetzt und sollte daher auch in der Gemeinde zweckgebunden eingesetzt werden.

Die Hauptursache charakterlicher Schwächen bei Hunden sind negative Erlebnisse im Welpenalter. Es ist deshalb unbedingt notwendig, die Massenzuchten in den östlichen Nachbarländern einzudämmen und z. B. Hundeimporte, Massenverkäufe auf Märkten und in Tierhandlungen, aber auch die Durchreise von 200 Welpen in einem Transporter nach Spanien über die Schaffung eines Bundesheimtierzuchtgesetzes zu regeln.

Hunde leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, da sie für viele Menschen einen treuen Freund und eine Bereicherung des Lebens darstellen. Deshalb ist es notwendig die Hundehaltung in Österreich generell und bundesweit zu reformieren und tiergerecht einheitlich zu regeln.