Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) hat innerhalb eines Betriebes oder einer Behoerde mannigfaltige Aufgaben.
Unter anderem ist er auch fuer Beschwerden gegen Verletzung des DSG 2000 zusatendig. Aus diesen Grunde halte ich die Installation eines DSB innerhalb eines bestehenden Organs fuer demokratiepolitisch gefaehrlich und nicht empfehlenswert.
Ich wuerde dringend empfehlen den DSB als eigenes Organ zu installieren.

Die BGF wuerde vor kurzem gegruendet und in meiner Agenda (auch auf der BGV vorgetragen) steht ein DSB ganz weit vorne.
Ich will das aber nicht uebers Knie brechen, es gibt dazu viel zu lernen und die Materie ist durch aus komplex.

Deshalb:
Bitte um Nichtbehandlung des Antrages wegen demokratiepol. Bedenken !

http:de.wikipedia.org/wiki/Datenschutzgesetz_2000
http:
de.wikipedia.org/wiki/Datenschutzbeauftragter
http://www.dsk.gv.at/