Die BGV möge beschließen, die Einschreibegebühr aufzuheben.
Begründung
Die Einschreibegebühr bringt nur Verwirrung und kann genauso durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt werden.
Die BGV möge beschließen, die Einschreibegebühr aufzuheben.
Die Einschreibegebühr bringt nur Verwirrung und kann genauso durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt werden.