Antragstext:
Nachrückerkandidaten können bei Abwesenheit eines LV oder LGF bei angekündigten Sitzungen des LV oder LGF durch den LV oder LGF (mindestens 2 Stimmen benötigt) Stimmrecht erhalten.
Begründung:
Fuchsy ist zu Zeit im Krankenstand und kann an LV Sitzungen weder physisch noch per Mumble teilnehmen - gleiches könnte auch mit einem LGF passieren
Diese Regelung würde die Nachrückerkandidaten durch Beschluss des LV oder LGF zu einem interimistischen LV machen - bis der "ordentliche" LV, LGF wieder anwesend ist.
Natürlich würden auch zwei LV ausreichen um Entscheidungen zu treffen - dies wäre aber eine gute Möglichkeit gleich die Nachrücker in die Prozesse einzubauen!