Es soll eine neue Wahl des LR- Entsandten ausgeschrieben werden. Um die Anonymität der Personenwahl zu gewährleisten sowie eine möglichst hohe Beteiligung zu gewährleisten soll diese Wahl offline stattfinden. Hierzu soll eine Briefwahl mit durchnummerierten (händische Beschriftung + Unterschrift eines LGF Mitglieds) Wahlpostkarten mit Rücksendeadresse durchgeführt werden, welche nach Meldungsfrist von Neukandidaten erstellt werden. Es muss gewährleistet werden, dass die Wahlkarten von durch LO Fremde Personen ausgezählt werden, welche keinen Zugang zur Nummerierungsaufschlüsselung der Wahlkarten haben, die Karten müssen nach der Auszählung versiegelt der BGF übergeben werden und nach Ablauf von etwaigen gesetzlichen Fristen ungeöffnet (es sei denn es wurden zwischenzeitlich nachträgliche wiederauszählungen nötig) und unrekonstruierbar vernichtet werden (z.b. durch verbrennen). [Anm.: lt. Vilinthril ist eine sofortige Vernichtung nicht zulässig] Die Kosten für die Karten sowie beidseitige Versandkosten sollen vom Landesbeitrag getragen werden.