Das Laizismuspapier soll nicht als Ganzes abgestimmt werden.  Es sollen aufgrund der darin enthaltenen Einzelpunkte je Punkt ein Meinungsbild erhoben werden.  Danach soll dann ein überarbeitetes Positionspapier oder entsprechende Programmanträge für zusammenhängende Themen neu in LQFB eingebracht werden.


===Begründung===
Das Posotionspapier enthällt sehr viele Punkte bei denen zuerst in Meinungsbildern die Mehrheitsmeinung der Basis gefunden werden muß.  Es gibt nur wenige Punkte, die durch bestehende Abstimmungen gedeckt sind.  Die Vorgangsweise die die TF-Wirtschaft bei einem ähnlichem komplexen Großthema gewählt hat, ist daher auch hier zu empfehlen.  Denn dadurch kann nach Vorliegen aller Meinungsbilder zu allen Punkten ein stimmiges Gesamtwerk basierend auf der erhobenen Basismeinung erstellt werden.  Es kann dann auch entschieden werden ob und wieviele Programmanträge daraus entstehen sollen. 

**Daher sollten folgende Punkte zuerst abgefragt werden:**
1) Strafverfolgungen aufgrund des § 188 des Strafgesetzbuches (StGB – Herabwürdigung religiöser Lehrern) sind einzustellen und dieser Paragraph aufzuheben.

2) Jedes Eintreten für religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird, ist im Sinne des Artikels 20 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte zu verbieten. Der Staat hat darüber zu wachen, dass auch Religionslehrer bei Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmung zur Verantwortung gezogen werden. Der Hinweis auf Tatsachen betreffend die Involvierung von Kirchen oder Religionsgesellschaften in vergangene oder gegenwärtige Verbrechen wie Menschenverbrennungen oder Kinderschändungen darf nicht als Eintreten für religiösen Hass angesehen werden.

3) Aus dem Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz heraus ist nicht einzusehen, warum ein Geistlicher im Falle der Verhaftung anders zu behandeln sind als andere Personen und im Sinne des Artikels XX des Konkordats „mit der seinem Stande und seinem hierarchischen Grade gebührenden Rücksicht behandelt werden“ soll.

4) Die Einhebung der Kirchensteuer durch den Staat soll abgeschafft werden. Kirchen und Religionsgesellschaften sollen ihre Finanzierung ausschließlich selbst in die Hand nehmen.

5) Das der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche eingeräumte Privileg der Entsendung eines Vertreters in den Publikumsrat gemäß § 28 des ORF Gesetzes ist abzuschaffen.

6) Der Religionsunterricht in öffentlichen Schulen soll durch einen Ethikunterricht für alle ersetzt werden. Religionen und Weltanschauungen sollen in diesem Unterricht gleichermaßen behandelt und nach wissenschaftlichen Kriterien verglichen werden.

7) Kruzifixe oder andere religiöse oder weltanschauliche Symbole sind aus Schulgebäuden des Bundes und der Länder zu entfernen bzw. deren Anbringung zu untersagen.
Dementsprechend sind auch die nur für die römisch-katholische und für die evangelische Kirche vorgesehenen Sitze im Publikumsrat des ORF zu streichen.

8) Auch treten die Piraten auch dafür ein, dass die Republik Österreich die Praxis der gesetzlichen Anerkennung von Kirchen oder Religionsgesellschaften einstellt und die Gesetze, die eine solche Anerkennung ausdrücken, aufhebt oder im Sinne des Prinzips der Trennung von Staat und Religion abändert. Im Falle der Änderung ist auf die Gleichbehandlungen aller Religionen und Weltanschauungen zu achten, Diskriminierungen sind zu vermeiden und notwendige Anpassungen an geltende EU-Vorschriften vorzunehmen.

9) Weiters treten die Piraten dafür ein, finanzielle Zuwendungen an Kirchen und Religionsgesellschaften einzustellen, die lediglich deren Aufrechterhaltung, der Erleichterung der Religionsausübung oder der Missionierung dienen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften ist einzustellen oder auf andere Weltanschauungsgemeinschaften auszudehnen.

10) Religiöse Gebäude sind von den sie benützenden Kirchen – oder Religionsgesellschaften zu erhalten. Staatliche Zuwendung für die Erhaltung religiöser Gebäude sollen im Einzelfall nur dann möglich sein, wenn Kirche bzw. Religionsgesellschaft bewiesen hat, dass sie das Gebäude nicht aus eigenem Vermögen oder Einkünften erhalten kann.

11) Die Republik Österreich soll entsprechend ihrer finanziellen Zuwendungen Einfluss auf Projektauswahl und Personalverwaltung von karitativen Organisationen wie Caritas geltend machen, um Ungleichgewichte zugunsten einer Religion oder Weltanschauung hintanzuhalten.
12) Auch konfessionelle Privatschulen, die Zuwendungen von der Republik erhalten, sind dazu zu verpflichten, das von der Republik zu garatierende Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit ihrer Schüler und Angestellten zu respektieren.
13) Ebenso soll nur die Republik in den von ihr erhaltenen theologischen Fakultäten in personeller und administrativer Hinsicht bestimmend sein.

14) Die bisher von Militärseelsorgern erbrachten Leistungen sollen von gesetzlich geprüften Lebens- und SozialberaterInnen oder PsychologInnen erbracht werden.

15) Die Nachfrage nach dem religiösen Bekenntnis ist aus amtlichen Formularen zu entfernen.