Die Bundesgeschäftsordnung soll in §9(5) wie folgt geändert werden:

Alter Text

(5) Die Entsendung eines Vertreters in den Länderrat wird auf dem LPT beschlossen. Wird kein Vertreter bestimmt wird der Vorsitzende des Landesvorstands entsandt.

Neuer Text

(5) Die Entsendung eines Abgesandten in den Länderrat wird auf einem Landesparteitag beschlossen. Tritt der Abgesandte zurück, so rückt die aufgrund der Wahlen nächstgereihte Person nach. Gibt es aufgrund der Wahlen keine Reihung, steht kein gewählter Kandidat mehr für die Nachrückung zur Verfügung oder wird am Landesparteitag kein Abgesandter entsendet, so bestimmt der Landesvorstand einen Abgesandten.

Begründung

Der bisherige Inhalt des Absatzes ist nicht eindeutig bzw. fehlerhaft. Es gibt keinen Vorsitzenden des Landesvorstandes und die Nachrückung bei einem Rücktritt ist nicht geregelt. Das führt zu Problemen bzw. Diskussionen wie vor einiger Zeit in der LO Wien.

Anmerkung
Der Antrag wurde ident schon als Geschäftsordnungsänderung zur Mitgliederversammlung abgestimmt, konnte aber aus Zeitgründen nicht auf der Bundesgeneralversammlung abgestimmt werden.