Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:

====Text====
===Wirtschaft und Soziales===

==Das bedingungslose Grundeinkommen==

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für die Einführung eines
bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) aus, das die Existenz sichert
und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, einen individuellen
Rechtsanspruch darstellt, ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt wird
und keinen Zwang zur Arbeit bedeutet. Das BGE soll die Vielzahl von
Transferleistungen durch ein übersichtlicheres und transparenteres
System mit weniger Verwaltungsaufwand vereinen. Die Piraten entwickeln
ein eigenes Konzept zur Umsetzung und Finanzierung, welches
volkswirtschaftlich tragbar ist.

=Ausgangslage=
Mit Hilfe neuer Technologien und daraus resultierender Automatisierung
sowie Rationalisierung wird Erwerbsarbeit zunehmend knapper und
Vollbeschäftigung ist zukünftig immer unrealistischer. Prekäre
Arbeitsverhältnisse haben in den letzten Jahren stark zugenommen.
Dadurch ist oft kein Einkommen zu erzielen, das die Existenz sichert.
Die Veränderung des Arbeitsmarktes und der demografische Wandel
überfordern die Sozialsysteme; es bedarf eines Systemwechsels.

Seit den goldenen Zeiten unseres Sozialstaates hat sich viel
verändert. Jahrzehntelang gingen die Beiträge nach oben und die
Leistungen nach unten. Mit dem Grundsicherungskonzept
(bedarfsorientierte Mindestsicherung) wurde der Versuch unternommen,
darauf zu reagieren. Die Regierung hat allerdings dabei die
Fehleinschätzung zur Grundlage gemacht, dass für jeden ein
Erwerbsarbeitsplatz verfügbar wäre, der ein Auskommen sichert.

Durch den massiven Ab- und Umbau der Sozialsysteme haben viele
Arbeitnehmer Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, und üben
Tätigkeiten aus, die sie ohne Zwang nicht machen würden. Außerdem wird
oft gefordert, dass Erwerbsarbeit aufgenommen wird, die dem
Lohnabstandsgebot nicht Genüge trägt; Es ist menschlich
nachvollziehbar, wenn sich hierbei jemand verweigert und sich diesem
Zwang zu Entziehen versucht.

=Finanzierungsproblem und Systemwechsel=
Durch die veränderte Alterspyramide werden die Einzahler weniger und
die Empfänger mehr. Außerdem zahlen viele, die über der
Bemessungsgrenze liegen, nicht ihrem Einkommen entsprechend ein.
Steuerfreibeträge sollen dazu dienen, dass Geringverdienende weniger
Steuerlast haben – allerdings profitieren in absoluten Begriffen davon
die Besserverdienenden.

Die Probleme der heutigen Sozialsysteme werden immer deutlicher und
ein Wandel wird immer nötiger. Die Einführung eines bedingungslosen
Grundeinkommens für jeden könnte den Sozialstaat auf neue Beine
stellen und eine positive Einwicklung in vielen Bereiche bewirken.
Trotz der sozialen Komponente des BGE ist der wesentlich wichtigere
und zukunftsträchtigere Ansatz eine Systemumstellung des
Wirtschaftssystemes in der postindustriellen Arbeitswelt. Der
Arbeitsmarkt verändert sich durch die Einführung des BGE von einem
Nachfrage- zu einem Angebotsmarkt und führt somit zu einer
Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer.

Durch ein BGE steigt weiters die Selbstbestimmung jedes Einzelnen, ob
bei der Wahl seines Berufes oder der Entscheidung für ein Ehrenamt.
Keiner muss Rechenschaft gegenüber einem Amt ablegen oder eine
eventuell „willkürliche“ Gegenleistung erbringen, um seinen Anspruch
geltend machen zu können.

=Bürokratieabbau und Transparenz=
Wenn jeder ein BGE bekommt, ist weniger Bürokratie notwendig (außer
für Mehrbedarf) und ein gläserner Antragsteller wird überflüssig.
Viele Menschen leben von Transferleistungen (ohne Pension), die
Mehrzahl davon bräuchte mit einem BGE keine persönlichen Angaben mehr
zu machen und ein „Schnüffeln“ in der Privatsphäre (inkl.
„Hausdurchsuchungen“, um etwa eine eheähnliches Verhältnis
nachzuweisen) würde entfallen.

Wenn durch ein BGE die Ausgangssituation für alle gleich ist, wären
Neiddebatten überflüssig. Alle haben mit einem BGE die gleiche Basis;
man muss sich nicht in den Gesetzen auskennen, um von den
Möglichkeiten des Sozialsystems profitieren zu können. Jeder weiß,
dass jeder andere auch ein BGE bekommt.

Durch ein BGE könnten viele bedarfsorientierte Sozialleistungen
entfallen (wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe), manche auf
Sonderbedarf beruhenden Sozialleistungen werden aber auch in Zukunft
über das BGE hinausgehend ausbezahlt werden müssen (etwa das
Pflegegeld).

=Neue Möglichkeiten=
Weiters sind in unserer Gesellschaft viele Menschen ehrenamtlich tätig
und bekommen keine finanzielle Entlohnung; ganz im Gegenteil, man muss
erst einer Erwerbsarbeit nachgehen, um überhaupt in der Lage zu sein,
sich engagieren zu können (auch etwa in politischen Parteien oder
Bürgerinitaitiven). Mit einem BGE könnten sich mehr Menschen
ehrenamtlich betätigen, da die Grundbedürfnisse gedeckt sind.

Immer mehr ist die Ausbildung von den finanziellen Möglichkeiten der
Eltern abhängig und nicht von den Begabungen und Interessen des
Einzelnen. Wir haben ein Ausbildungssystem, aber kein Bildungssystem,
das auf individuelle Begabungen eingeht und diese auch fördert.

Mit der Sicherheit durch ein BGE bekäme man die Möglichkeit der freien
Wahl der Tätigkeit, ohne dass der finanzielle Aspekt im Vordergrund
steht. Schon bei der Ausbildung finden Kreativität und persönliche
Neigungen höhere Bedeutung. Mit einem BGE ist man in der Lage, „Nein“
zu sagen, wenn die Bezahlung zu gering ist oder Arbeitsbedingungen
unverhältnismäßig sind.

Durch die Einführung eines BGE wäre außerdem nicht mehr die zwingende
Notwendigkeit gegeben, für eine Erwerbsarbeit den Wohnort zu wechseln
und etwa in die Stadt zu ziehen (Stichwort „Landflucht“). Ganz im
Gegenteil könnte sich gegenläufige Entwicklungen ergeben, dass
Menschen wieder das ländliche Leben bevorzugen und es aufgrund der
dort steigenden Nachfrage zu Angeboten von Arbeitsplätzen kommt.

Zuletzt sei angemerkt, dass es heute oft so ist, dass viele nicht die
Leistungen in Anspruch nehmen, die ihnen zusteht – dazu zählen
Menschen mit einem geringen Einkommen oder mit einer kleinen Rente.
Sie sind oft entweder zu stolz oder wollen sich vom System nicht
entwürdigen lassen, indem sie alle geforderten privaten Informationen
offenlegen. Wenn jeder ohne Überprüfung ein BGE bekommt, stellt sich
die Frage gar nicht: Der Nachbar, die Freunde und alle in der Familie
haben ein BGE, daher gibt es keinen Grund, sich für etwas zu schämen,
weil es jeder bekommt – völlig unabhängig vom Status.

=Konkretes Modell=
Alle rechtmäßig in Österreich lebenden Menschen (derzeit 8,3 Millonen)
erhalten das BGE. Personen, die nach Österreich zuziehen, haben nach
der gesetzlichen Mindestfrist für die Erlangung der Staatsbürgerschaft
ebenfalls Anspruch auf das BGE. Migranten mit einem gültigen
Aufenthaltstitel erlangen mit diesem auch das Recht auf Arbeit.
Personen, die eine Haftstrafe verbüßen, sind auf die Dauer ihrer
Haftstrafe vom BGE ausgenommen. Das BGE ist unpfändbar.

Es gilt eine Sonderregelung für Kinder und Jugendliche bis zum
Erreichen der Volljährigkeit: Diesen Personen wird das BGE nicht in
voller Höhe ausbezahlt, sondern der ihnen zustehende Geldbetrag
gedrittelt. Ein Drittel wird an die jeweiligen Erziehungsberechtigten
ausbezahlt. Ein Drittel wird zweckgebunden für Kinder- und
Jugendbetreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Ein Drittel wird
angespart und bei Erreichen der Volljährigkeit an die
bezugsberechtigte Person in voller Höhe ausbezahlt.

Diese Sonderregelung gewährleistet, dass nicht andere Personen mit den
zur Verfügung gestellten Finanzmitteln Missbrauch betreiben können und
gleichzeitig mit einem Drittel der Betrieb notwendiger Bildungs- und
Betreuungseinrichtungen finanziert werden kann. In weiterer Folge
bedeutet die Auszahlung eines derartigen Geldbetrages bei Erreichen
der Volljährigkeit finanzielle Chancengleichheit für alle. Diese
Personen haben dann die Möglichkeiten und Mittel, sich eine
langfristige Existenz zu sichern, z. B. in Form einer Investition in
Bildung oder in die Gründung eines Unternehmens. Die angesparten
Summen wären damit auch ein wesentlicher Faktor zur Belebung der
Wirtschaft.

====Begründung====

Das BGE wurde grundsätzlich bereits auf einer BGV beschlossen und dieser Antrag dient nun zur Konkretisierung unserer Forderung.

Zur genauen Präzisierung, bzgl der berechtigten Personen und der diesbezüglichen Anregung:
Das Niederlassungsrecht in der EU bedeutet nicht, dass sich jeder EU-Bürger überall niederlassen kann wie er will.

Um in Österreich mehr als drei Monate aufhältig zu sein, müssen Sie
•Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer oder Selbstständige/Selbstständiger in Österreich sein oder
•Über ausreichende Existenzmittel für sich und Ihre Familienangehörige sowie über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen oder
•Eine Ausbildung bei einer Schule oder Bildungseinrichtung absolvieren und über ausreichende Existenzmittel sowie eine ausreichende Krankenversicherung verfügen

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 50400.html

ein rechen- und finanzierungsmodell zum bge gibt es hier:
https://forum.piratenpartei-wien.at/viewtopic.php?f=6&t=1361&start=90

etwaige interessenten am bge ersuche ich die diesbezüglichen diskussionen im forum zu beachten bzw. dort fragen zu stellen und an den diskussionen teilzunehmen.
fragebeantwortungen bzw. das eingehen auf anregungen in ausreichenden ausmass sind hier leider sehr schwer möglich!
hier ein link zur diskussion:
https://forum.piratenpartei-wien.at/view...f=2&t=5392
oder im neuen forum:
https://forum.piratenpartei.at/showthread.php?tid=583