Antrag auf Änderung der Liquid Democracy Ordnung:

Bei jedem Antrag, dessen Realisierung mit Kosten zu rechnen ist, ist im Antrag anzugeben:
1) eine Schätzung der zu erwartenden Kosten
2) ein Vorschlag, wie diese Kosten aufzubringen sind

Begründung:
Vorschläge auf Änderung eines Gesetzes/einer Regel etc. bedeuten zumeist eine Umverteilung von Mitteln. Nur wenige sind kostenneutral.
Bei verantwortlichem Verhalten muß sich der Initiator eines Vorschlages auch Gedanken über dessen Folgekosten und die damit verbundene Finanzierung dieser Kosten machen. Oder anders: wer wird begünstigt? wer muß die Umverteilung tragen?

Ziel:
Ein Bewußtsein bei Initiatoren der Piratenpartei zu schaffen, Kosten und Nutzen von Anträgen von Anfang an zu definieren.

Hintergrund:
Eine ähnliche Initiative hat es übrigens schon im österreichischen Parlament gegeben, vor etwa 25 Jahren. Die Verpflichtung zur "Kostenwahrheit von Gesetzen" wurde ein paar Jahre durchgehalten, jedoch relativ rasch aufgeweicht. Heute ist formal noch das Bundeskanzleramt zuständig für eine entsprechende Überprüfung jeden Gesetzes. Praktisch spielt diese Regel in Österreich keine Rolle mehr.
Im Gegensatz dazu die Schweiz: Jeder Volksbegehren muß von verbindlichen Unterlagen zu Kosten und Mittelaufbringung begleitet sein.

Es ist nicht zu erwarten, daß alle Initiatoren diese Kostenrelationen selbst kennen. In jedem Fall sollen sie aber pro Antrag diskutiert und möglichst Übereinstimmung zu ihrer Einschätzung gefunden werden.