Die BGV möge die Satzung in folgenden Punkten abändern:
Text
§ 9. Der Bundesvorstand (BV)
Alter Text (Ausschnitt):
(1) Der BV vertritt die Gesamtpartei politisch nach außen, besorgt das politische Tagesgeschäft und koordiniert diesbezüglich die bundespolitischen Tätigkeiten in der Gesamtpartei. Er begleitet die Programmarbeit.
(2) Er besteht aus einer durch die BGV festzulegenden Anzahl an Mitgliedern. Der BV kann durch Beschluss ein Parteimitglied zum “Schatzmeister” ernennen bzw. diesen Titel wieder entziehen. Der Schatzmeister ist mit der Finanz- und Mitgliederverwaltung betraut.
(3) Bei Gesamtausfall des BV...
Neuer Text (Ausschnitt):
(1) Der BV koordiniert die Aktivitäten der Mitglieder.
(2) Er besteht aus einer durch die BGV festzulegenden ungeraden Anzahl an gleichberechtigten Mitgliedern, von denen jedes Mitglied mindestens eine Kernaufgabe innehat.
(3) Die zumindest zuzuteilenden Kernaufgaben sind jeweils die Koordination von (a) Parteiorganen, (b) Mitgliederwerbung und Neumitgliederbetreuung, (c) Innenkommunikation, (d) Außenkommunikation, (e) Programm und (f) Wahlen.
(4) Die aktuelle Zuteilung der Kernaufgaben muss spätestens 30 Tage nach jeder personellen Änderung des BV auf der Website veröffentlicht werden. Andernfalls erfolgt die automatische Einberufung einer BGV für Neuwahlen.
(5) Bei Gesamtausfall des BV...
§ 10. Die Bundesgeschäftsführung (BGF)
Alter Text (vollständig):
(1) Die BGF vertritt die Partei rechtsgeschäftlich nach außen.
(2) Sie ist mit der Führung der laufenden Geschäfte, wie Finanz – und Mitgliederverwaltung, betraut.
(3) Sie besteht zumindest aus dem Bundesschatzmeister und einem weiteren Mitglied. Der BV entsendet einen Vertreter mit beratender Stimme.
(4) Bei Ausfall eines oder mehrerer Mitglieder wählt der EBV entsprechend der GO einen Ersatz.
(5) Der Bundesschatzmeister ist insbesondere mit der Sicherung ordnungsgemäßer Finanzabläufe betraut.
(6) Die BGV kann beschließen, dass die BGF mit dem BV ident ist.
Neuer Text (vollständig):
(1) Die BGF vertritt die Partei rechtsgeschäftlich nach außen und verwaltet Finanzen und Infrastruktur nach den Bedürfnissen der Mitglieder und des BV.
(2) Sie besteht aus einer durch die BGV festzulegenden ungeraden Anzahl an gleichberechtigten Mitgliedern, von denen jedes Mitglied mindestens eine Kernaufgabe innehat.
(3) Die zumindest zuzuteilenden Kernaufgaben sind (a) Bundesschatzmeister (Finanzen), (b) technische Infrastruktur und (c) Mitgliederverwaltung.
(4) Die aktuelle Zuteilung der Kernaufgaben muss spätestens 30 Tage nach jeder personellen Änderung der BGF auf der Website veröffentlicht werden. Andernfalls erfolgt die automatische Einberufung einer BGV für Neuwahlen.
(5) Bei Ausfall eines oder mehrerer Mitglieder wählt der BV entsprechend der GO einen Ersatz.
Begründung
Die Absicht, die Aufgaben, die momentan von BV und BGF übernommen werden, besser zu strukturieren, ist begrüßenswert.
Mehrere Argumente sprechen jedoch gegen den Antrag:
- Die Benennung als "Sekretariat" erweckt den Anschein, dass dort die meiste Arbeit passieren soll. Vielmehr soll die Arbeit m.M.n. in der Basis (u.A. organisiert in Taskforces) geschehen und nur durch Amtsträger koordiniert werden.
- Die Zuteilung der Aufgaben zwischen "PS" und BGF ist zu unklar, vor allem was die Abgrenzung von "Verwaltungssekretariat" und BGF angeht. Dieser Entwurf teilt die Aufgaben klarer zu: Infrastrukturverwaltung bei der BGF, Koordination von Parteiaktivitäten beim BV.
- Die explizite Erwähnung der Zuständigkeit für Technik ist gut. Als Infrastrukturbereitstellung ist sie in der BGF jedoch besser angesiedelt.
- Die geplante Benennung von 27 Personen mit dem Titel "Vorstand" würde ein falsches Licht werfen und sicherlich zu Missinterpretationen der Medien führen.
- Die zugeteilten Verantwortlichkeiten scheinen zu starr und beliebig. Es ist davon auszugehen, dass manche wichtigen Themen nicht von den vorgeschlagenen 3 Sekretariaten abgedeckt sind. Dieses Problem versucht dieser Antrag durch flexiblere Zuteilung von "Kernaufgaben" zu lösen, wobei alle BVs gleichberechtigt bleiben: Kernaufgaben sind also weder eine Zuständigkeitsbegrenzung noch die Macht zur Alleinentscheidung – bloß ein Mittel, um Aktivitäten in diesen Gebieten zu fördern: "damit jemand sich zuständig fühlt und dahinter bleibt".
Der Antrag lässt dabei absichtlich offen, ob die Zuteilung dieser Kernaufgaben per BGV-Wahl, per Abmachung, per Rotationsprinzip o.Ä. erfolgt. Unter http://ppoe.piratenpad.de/struktur gibt es einen detaillierteren Vorschlag, wie ich mir eine mögliche Aufschlüsselung der Zuständigkeiten vorstellen könnte. Ich finde aber, dass dieser Punkt flexibel bleiben muss und nicht in der Satzung bis auf den letzten Buchstaben vorgegeben werden soll.