Die PPÖ soll Kredite zur Wahlkampffinanzierung aufnehmen, bis maximal die Hälfte der zu erwartenden Parteienfinanzierung im ersten Jahr, wenn man einen Mandatsstand von 9 nach den Nationalratswahlen zugrundelegt.
Die PPÖ soll Kredite zur Wahlkampffinanzierung aufnehmen, bis maximal die Hälfte der zu erwartenden Parteienfinanzierung im ersten Jahr, wenn man einen Mandatsstand von 9 nach den Nationalratswahlen zugrundelegt.