Die PPÖ soll nur junktimierte Kredite zur Wahlkampffinanzierung aufnehmen.
Ein junktimierter Kredit ist eine Mischung aus Spende und Kredit, rückzahlbar nur im Falle des Erfolgs, des Parlamentseinzug oder der Erlangung von Wahlkampfkostenrückerstattung, hingegen nicht rückzahlungspflichtig im Falle des Mißerfolgs, des Unterschreitens der Parlamentseinzugshürde, des Nichterreichens der Schwelle der Wahlkampfkostenrückerstattung.
Antwort auf Anregungen
Antwort auf c3o-Anregung: "Unrealistisch! Wer soll uns so einen Kredit gewähren? Das wäre dann eher ein ´Großspender´ als ein ´Kreditgeber´. Die Gefahr von Einflussnahme wäre m.E. zu groß.": Ach, ja ????? Ich kenne einen, der dazu bereit wäre, und es wäre kein Großspender bzw. Großkreditgeber.