Die PPÖ soll nur junktimierte Kredite zur Wahlkampffinanzierung aufnehmen.

Ein junktimierter Kredit ist eine Mischung aus Spende und Kredit, rückzahlbar nur im Falle des Erfolgs, des Parlamentseinzug oder der Erlangung von Wahlkampfkostenrückerstattung, hingegen nicht rückzahlungspflichtig im Falle des Mißerfolgs, des Unterschreitens der Parlamentseinzugshürde, des Nichterreichens der Schwelle der Wahlkampfkostenrückerstattung.