Im Auftrag der TF LiquidFeedback stelle ich den Antrag den folgenden Text ins Programm aufzunehmen:
= Text =
== Arbeit und Soziales ==
=== Selbstständige ===
Es sollen frühere Ausstiegsmöglichkeiten bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung geschaffen werden.
= Begründung =
Forderung von Amici delle SVA
Von der SVA-Seite: „Ein Austritt ist erstmals 8 Jahre nach Beginn der Arbeitslosenversicherung möglich. Bei Erreichen des Anfallsalters für eine (vorzeitige) Alterspension bzw. des 60. Lebensjahres muss die freiwillige Arbeitslosenversicherung von Gesetzes wegen beendet werden. Wird die selbst[st]ändige Tätigkeit beendet bzw. das Gewerbe ruhend gemeldet, fallen für diesen Zeitraum keine Beiträge an.“
Anmerkung: Das betrifft nur Selbstständige, die nicht bereits aus alter Unselbstständigkeit Ansprüche haben.
== Quelle/Links ==
* [http://amicidellesva.com]
* [http://www.fofos.at/projekt_36_0.php]
* [https://www.facebook.com/groups/amici.delle.sva/files/]
* Arbeitslosenversicherung für Selbständige: [http://esv-sva.sozvers.at/portal27/portal/svaportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=68271&p_tabid=4]