Im Auftrag der TF LiquidFeedback stelle ich den Antrag den folgenden Text ins Programm aufzunehmen: = Text = == Arbeit und Soziales == === Selbstständige === Es sollen frühere Ausstiegsmöglichkeiten bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung geschaffen werden. = Begründung = Forderung von Amici delle SVA Von der SVA-Seite: „Ein Austritt ist erstmals 8 Jahre nach Beginn der Arbeitslosenversicherung möglich. Bei Erreichen des Anfallsalters für eine (vorzeitige) Alterspension bzw. des 60. Lebensjahres muss die freiwillige Arbeitslosenversicherung von Gesetzes wegen beendet werden. Wird die selbst[st]ändige Tätigkeit beendet bzw. das Gewerbe ruhend gemeldet, fallen für diesen Zeitraum keine Beiträge an.“ Anmerkung: Das betrifft nur Selbstständige, die nicht bereits aus alter Unselbstständigkeit Ansprüche haben. == Quelle/Links == * [http://amicidellesva.com] * [http://www.fofos.at/projekt_36_0.php] * [https://www.facebook.com/groups/amici.delle.sva/files/] * Arbeitslosenversicherung für Selbständige: [http://esv-sva.sozvers.at/portal27/portal/svaportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=68271&p_tabid=4]