Es soll keine Verbotsmöglichkeit für Werke (Film, Theaterstück Buch, Lied, Artikel oder ähnliches) geben, dessen Inhalt bei irgendeiner Religionsgemeinschaft als beleidigend oder herabwürdigend bewertet wird. Solche Vorwürfe dürfen selbst bei Vorliegen von Gewalt aus diesen Religionsgemeinschaften gegenüber dem Autoren oder deren Symbathisanten als "Hetzerisch" interpretiert werden. Lediglich die normalen bürgerlichen Gesetze (z.B. Verleumdung von Personen usw.) sollen bei der Bewertung zur Geltung kommen und ein Verbot rechtferigen oder nicht. Ebenfalls ist ein Verbot gerechtfertigt, wenn das Werk offen und unmißverständlich zur Gewalt gegen Andere auffordert.